Die wichtigsten
Änderungen im EEG
Vergütungssätze, Beispielrechnung, Bonus für selbst genutzten PV-Strom, Eigenverbrauchs Berechnung
Klaus Luft (*1941), dt. Topmanager
Ich halte die Solar-Technologie für die am meisten unterschätzte Zukunfts- entwicklung.
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Neues aus dem Hause MarsSolar
Auf diesen Seiten erfahren Sie, was sich bei MarsSolar in der letzten Zeit getan hat und was die Presse über uns berichtet.
Aktuelle Mitteilungen
Vergütungssätze
Anlagen < 30 kWp: 24,43 ct / kWh
Anlagen < 100 kWp: 23,23 ct / kWh
Anlagen < 1 MWp: 21,98 ct / kWh
Anlagen > 1 MWp: 18,33 ct / kWh
Beispielrechnung:
Bei einer Anlagenleistung von 100 kWp ergibt sich:
Für die ersten 30 kWp eine Vergütung von 24,43 ct / kWh
über die restlichen 70 kWp eine Vergütung von 23,23 ct / kWh
Schnellere Degression
Anlagen < 100 kWp: 8% in 2009, 9% in 2010, 13% zum 01.07.2010, 3%
zum 01.10.2010, 13% in 2011 und zum 01.01.2012 ,15 %
Anlagen > 100 kWp: 8% in 2009, 9% in 2010, 13% zum 01.07.2010, 3%
zum 01.10.2010, 13% in 2011 und zum 01.01.2012 ,15 %
Bonus für selbst genutzten PV-Strom (nur für Anlagen <30 kWp)
| Eigenverbrauchsanteil vom insgesamt produzierten Strom |
Anlagen bis 30KW |
Anlagen bis 100KW |
Anlagen bis 500 KW |
| Bis 30% - 2011 | 12,36 Cent | 10,95 Cent | 9,48 Cent |
| Ab 30% - 2011 | 16,74 Cent | 15,33 Cent | 13,86 Cent |
| Bis 30% - 2012 | 8,05 Cent | 6,85 Cent | 5,60 Cent |
| Ab 30% - 2012 | 12,43 Cent | 11,23 Cent | 9,98 Cent |
Mit steigenden Preisen für konventionellen Strom wird sich dieser Vorteil in den nächsten Jahren noch erhöhen. Der Gegenwert des eingesparten Stroms, der auf die Eigenverbrauchsvergütung addiert werden kann, wird mit steigenden Verbraucherstrom-Preisen immer größer.
Einspeisevergütung für Freiland- und Freiflächenanlagen
Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG.
Konversionsflächen: Freiflächenanlagen auf ehemaligen Militärflächenwerden auch zukünftig mit EEG-Geldern gefördert.
Zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung können zukünftig auch Flächen aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung mit EEG-geförderten Freiflächenanlagen bebaut werden.
Autobahn- und Bahn-Streifen: Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 100 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Ackerflächen: Freiflächen-Solarparks auf
Ackerflächen werden ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr gefördert. Damit kommen zu den großen Solarparks, die vornehmlich im Einstrahlungs-starken süddeutschen Raum entstanden sind, keine neuen mehr hinzu.
Sonderregelung: Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen, die zum 1. Januar 2010 schon eine Baugenehmigung vorlag und die bis Ende des Jahres 2010 ans Netz gehen, erhalten aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die alte Vergütung in Höhe von 28,43 ct/kWh.
| Zeitpunkt der Inbetriebnahme | Ackerfläche Einspeise- vergütung ct/kWh |
Konversionsfläche Einspeise- vergütung ct/kWh |
Sonstige Freiflächen (z.B. Gewerbegebiet) Einspeisevergütung ct/kWh |
| 2004 2005 2006 2007 2008 2009 ab 1.1.2010 ab 1.7.2010 ab 1.10.2010 2011* 2012* 2013* 2014* |
45,70 43,42 40,60 37,96 35,49 31,94 28,43 - - - - - - |
45,70 43,42 40,60 37,96 35,49 31,94 28,43 26,15 25,37 23,08* 21,00* 19,12* 17,40* |
45,70 43,42 40,60 37,96 35,49 31,94 28,43 25,02 24,26 22,07* 20,09* 18,28* 16,64* |
*bei einer Basis-Degression von 9%. Wird der angenommene Zuwachskorridor überschritten, steigt die Degression im Jahr 2011 um zusätzliche 2 und im Jahr 2012 um zusätzliche 3 Prozentpunkte.
Meldepflicht für alle Anlagenbetreiber
Ab dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden.
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/637a9dea5c791bce43b6c10cf8caae16,0/Date nerhebung_EEG/EEG-Anlagenbetreiber_4xy.html
Einführung des Einspeisemanagements für Anlagen >100 kWp
Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kWp sind technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber (für Altanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2011, wenn der Netzbetreiber dieses verlangt).
Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung der Anlagen regeln. Die Anlagenbetreiber werden für den ausgefallenen Strom entschädigt. Darüber hinaus müssen sich nach der zum 01.01.2009 in Kraft tretenden BDEW Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Mittelspannungsrichtlinie) Erzeugungsanlagen während der Netzeinspeisung an der Spannungshaltung bzw. am Erzeugungsmanagement / Netzsicherheitsmanagement beteiligen können. Dies bedeutet, dass vom Netzbetreiber ggf. variabel per Fernwirkanlage (oder anderer Steuertechniken) in der Übergabestation Vorgaben zur Begrenzung der Einspeiseleistung oder auch zur eingespeisten Blindleistung übermittelt werden.
§ 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen
1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn
1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,
2. sie Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen,
3. der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und 4. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind.
2) Anlagenbetreiberinnen und -betreiber können Strom aus mehreren Generatoren, die gleichartige Erneuerbare Energien einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen. In diesem Fall ist für die Berechnung der Vergütungen vorbehaltlich des Absatzes 1 die Leistung jeder einzelnen Anlage maßgeblich. Quellen: SMA Technologie AG, BSW, Bundesnetzagentur, Photovoltaik Magazin, EEG 2009
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